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Baden-
Einbaupflicht
für Neu-
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen,
sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
für den Einbau: Eigentümer
für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung,
es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht speziell in Baden-
finden Sie auch auf der Website der Landesregierung.