Schauber Elektrotechnik

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Gesetzgebung

Rauchwarnmelder

Baden-Württemberg

Einbaupflicht

   für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
   für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
   Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen,
   sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

   für den Einbau: Eigentümer
   für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung,
   es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht speziell in Baden-Württemberg
finden Sie auch auf der Website der Landesregierung.


 
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